Meisterkurs-Parkett
Mehr als Nut und Feder

Gut zu wissen

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer

wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in  dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten  zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Aufstiegs - BAföG, wer kann Anträge stellen?

Personen mit Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung z. B. zu Meistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachwirten, Betriebswirten oder Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen qualifizieren wollen, können für eine Aufstiegsfortbildung auf Antrag eine staatliche Förderung nach dem AFBG erhalten. Zuvor selbst oder über Dritte finanzierte Fortbildungen sind nicht förderschädlich. Hochschulabsolventen erhalten keine Förderung. In Ausnahmefällen kann im Anschluss eine weitere Fortbildung gefördert werden. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein, mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung liegen. Weitere Infos und Anträge zur Förderung Ihres Meisterkurses: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/                     


Mit dem Meisterbrief in der Tasche stehen Ihnen im Handwerk, in der Industrie und anderen Bereichen viele Wege offen. Als Parkettlegermeister wissen Sie, was Sie können, was der Kunde verlangt und können Ihr Wissen an junge Menschen weitergeben. Egal, ob als eigener Chef oder indem Sie Verantwortung für Mitarbeiter und Ausbildung in einem Betrieb Ihrer Wahl übernehmen.


Bachelor und Meister auf gleichem Rang

 BERLIN. Der Bachelor-Abschluss wird dem Handwerksmeister gleichgestellt - darauf haben sich Bund, Länder und Sozialpartner geeinigt. Weiter Streit gibt es um den Plan, das Abitur wie den Lehrabschluss gleichwertig auf Stufe 4 einzuordnen. Die Kultusminister der Länder verlangen für das Abitur die Stufe 5. Das Probelm wurde vertagt. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sagte gestern in Berlin, damit stehe der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens, also eine Rangliste für Berufs- und Studienabschlüsse, nichts mehr im Weg.                                                                    

Eine achstufige Skala soll europaweit helfen, Abschlüsse über Grenzen hinweg besser verlgeichen zu können. Ziel ist es, die Mobilität von Arbeitnehmern in der EU zu fördern. Beschlossen ist nun, dass zweijährige berufliche Erstausbildungen auf Nievau 3 eingestuft werden. Drei und dreieinhalbjährige Erstausbildungen werdem mit dem Niveau 4 bewertet. Auf Niveau 5 eingeordnet werden Fortbildungen, die vergleichbar sind mit dem IT-Spezialisten. Auf Stufe 6 finden sich Bachelor und Handwerksmeister. Auf Stufe 7 rangiert der Master, auf Stufe 8 die Promotion.                           

Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung wird steuerlich berücksichtigt

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist eine Bildungseinrichtung keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mehrmals wöchentlich in seiner Freizeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt (Az. VI R 66/05). Die Fahrkosten können dann in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer die Weiterbildung neben seiner Vollzeitbeschäftigung besucht und die Maßnahme zeitlich befristet ist. Unerheblich ist, dass die Weiterbildung mehrere Jahre andauert.

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           


 


 

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